Nachteilsausgleich (Sekundarbereich I)
Wenn die Kinder unserer Förderschule diese verlassen, kann weiterhin die Notwendigkeit zur Förderung im Bereich Sprache bestehen. Mögliche sprachliche Beeinträchtigungen Sprachentwicklungsverzögerung Dyslalie Dysgrammatismus Mutismus/Selektiver Mutismus, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) Stottern Poltern Erheblich reduziertes Sprach- und Textverständnis Lese-Rechtschreib-Schwäche Organisation im Schulbetrieb SchülerInnen mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache werden zielgleich nach den Kerncurricula der … Nachteilsausgleich (Sekundarbereich I) weiterlesen
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